ANTWORT:
Als Züchter hat man eine Züchterprüfung im VDH abzulegen, man muss eine Zuchtstättenabnahme machen, einen Zwinger (das ist der Züchternahme und die Zuchtstätte) anmelden. Die Hunde müssen eine Körung haben, also zur Zucht zugelassen. Die Zuchthunde werden HD geröngt und das DNA-Profil auf bekannte Krankheiten überprüft. Der Hablotest gibt dann noch Auskunft über das Immunsystem des Hundes. Bei der Wahl der Zuchthündin und des Rüden muss man die Zuchtlinien überprüfen, damit in den Linien der Vorfahren keine gleichen Vorfahren in den Pedigrees sind.